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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – B2B

Stand: 28.04.2026

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der WidenBOX GmbH & Co. KG („Verkäufer“) gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Käufer“).
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis abweichender Bedingungen liefert.
1.3 Alle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer zur Ausführung eines Vertrages sind in Textform festzuhalten (z. B. E-Mail, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung).

2. Angebote, Unterlagen, Vertragsschluss, Lieferumfang

2.1 Angebote sind freibleibend.
2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-/Maßangaben und technische Daten dienen der allgemeinen Beschreibung und sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart sind.
2.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Probedrucken, Mustern, Werkzeugen, Klischees, Stanzformen, Lithografien, Kopiervorlagen u. Ä. behält sich der Verkäufer Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.4 Werkzeuge, Stanzformen, Klischees u. Ä. bleiben Eigentum des Verkäufers, auch wenn ihre Herstellung gesondert berechnet wurde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2.5 Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Lieferung/Leistung zustande.

3. Spezifikation, Daten, Muster & Freigabe

3.1 Maßgeblich für Ausführung und Qualität sind Spezifikation, Zeichnungen, Druckdaten, Muster und die Auftragsbestätigung.
3.2 Der Käufer stellt alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen (insb. Druckdaten) vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Verzögerungen hieraus gehen zu Lasten des Käufers.
3.3 Soweit Muster/Andruck/Freigaben vereinbart sind, beginnt die Serienproduktion erst nach Freigabe des Käufers. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang keine Freigabe oder begründete Beanstandung, kann der Verkäufer nach vorherigem Hinweis in Textform von einer Freigabe ausgehen.
3.4 Änderungswünsche nach Freigabe können Mehrkosten, neue Liefertermine und erneute Freigaben auslösen.

4. Liefertermine, Lieferfristen, Teillieferungen, Abnahme

4.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. „Ca.“-Angaben sind unverbindlich.
4.2 Lieferfristen beginnen erst nach endgültiger Auftragsbestätigung, vollständiger Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Eingang aller erforderlichen Unterlagen sowie ggf. Freigabe.
4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
4.4 Eine Abnahme im Werk erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Abnahmekosten trägt der Käufer.

5. Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Paletten

5.1 Lieferbedingungen (frei Haus/frei Hof/EXW etc.) ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
5.2 Sofern der Verkäufer den Transport organisiert, wählt er Spediteur/Frachtführer. Bei Selbstabholung erfolgt Übergabe ab Werk/Lager; Transport und Versicherung liegen beim Käufer.
5.3 Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an den Frachtführer/Spediteur, bei Selbstabholung mit Übergabe, auf den Käufer über.
5.4 Verzögert sich Versand/Abnahme aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, darf der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern und als geliefert berechnen.
5.5 Mehrwegpaletten: Sofern Paletten leihweise gestellt werden, gelten Rückgabe-/Tauschmodalitäten gemäß Auftragsbestätigung/Palettenkonto. Nicht fristgerechte Rückgaben dürfen zum Neuwert berechnet werden.

6. Preise, Steuern, Zahlungsbedingungen

6.1 Preise sind Netto-Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Neue oder erhöhte Steuern/Abgaben (z. B. Zölle) nach Vertragsschluss können weiterberechnet werden, soweit sie die Leistung betreffen.
6.3 Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.
6.4 Der Verkäufer ist berechtigt, bei erkennbarer Gefährdung des Zahlungsanspruches Vorauszahlung/Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.5 Zahlungen werden auf die älteste fällige Forderung verrechnet.
6.6 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltung nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

7. Rohstoff-/Kostenänderungen (Preisanpassung)

7.1 Erhöhen sich nach Vertragsschluss Kosten durch Rohstoff-, Energie-, Lohn- oder Transportkosten, ist der Verkäufer berechtigt, Preise angemessen anzupassen, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 6 Wochen liegen und die Änderung erheblich ist. Der Verkäufer weist die Grundlage der Anpassung nachvollziehbar aus.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
8.2 Verarbeitung/Verbindung erfolgt im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb; der Verkäufer erwirbt Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Werte.
8.3 Der Käufer darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Forderungen aus Weiterveräußerung werden in Höhe der offenen Forderungen an den Verkäufer abgetreten; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
8.4 Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
8.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 %, gibt der Verkäufer auf Verlangen Sicherheiten nach Wahl frei.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung

9.1 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht).
9.2 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.
9.3 Bei berechtigter Rüge leistet der Verkäufer nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.4 Handelsübliche/produktionsbedingte Abweichungen (z. B. Farbton, Druckbild, Maß-/Schnitt-/Rill-/Stanz-/Klebetoleranzen, Gewicht/Stärke von Papieren) sind kein Mangel, soweit die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
9.5 Für Druckfehler, die auf vom Käufer freigegebene Daten, Freigaben oder übersehene Korrekturen zurückgehen, wird keine Gewähr übernommen. Änderungen per Telefon sind nur verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt wurden.
9.6 Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.

10. Mehr-/Mindermengen

10.1 Produktionsbedingt sind Mehr-/Mindermengen zulässig und werden abgerechnet. Es gelten folgende Toleranzen, sofern nicht anders vereinbart:

  • bis 500 Stück: ±20 %
  • bis 3.000 Stück: ±15 %
  • über 3.000 Stück: ±10 %
    10.2 Diese Toleranzen begründen keine Mängelrechte.

11. Verzug, Verzugszinsen

11.1 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen nach § 288 BGB; bei B2B 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
11.2 Zusätzlich kann der Verkäufer bei Entgeltforderungen im Verzug eine Verzugspauschale von 40 EUR verlangen (soweit anwendbar).
11.3 Gerät der Verkäufer mit verbindlich zugesagten Terminen in Verzug, ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 12.

12. Haftung

12.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
12.3 Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Höhere Gewalt

13.1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige nicht vom Verkäufer zu vertretende Umstände (u. a. Streik, Aussperrung, Betriebs-/Transportstörungen, Feuer, Arbeitskräfte-/Energie-/Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen) verlängern Lieferfristen angemessen.
13.2 Wird die Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.

14. Fulfilment & Logistik (Zusatzleistung)

14.1 Soweit der Verkäufer zusätzlich Lager-/Fulfilment-Leistungen erbringt (Einlagerung, WMS-Bestandsführung, Kommissionierung, Zusatzservices, Versandabwicklung), gilt der jeweils vereinbarte Leistungsumfang gemäß Auftragsbestätigung/Leistungsbeschreibung.
14.2 Retourenmanagement ist nicht Bestandteil, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.
14.3 Für eingelagerte Ware gelten angemessene Sorgfaltspflichten; die Haftung ist – soweit zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Details können in einer separaten Leistungsbeschreibung (SLA) geregelt werden.

15. Schutzrechte, Freistellung

15.1 Der Käufer trägt die Verantwortung für die Beachtung von Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechten an Druckdaten, Texten, Logos und Motiven.
15.2 Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung solcher Rechte resultieren.

16. Datenschutz / EDV-Verarbeitung

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass Daten aus dem Geschäftsvorgang im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften elektronisch verarbeitet werden.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht

17.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, sofern nicht anders vereinbart.
17.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.3 Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Verkäufers.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Fragen zu unseren AGB?

Sprechen Sie uns direkt an.

Bei rechtlichen Fragen oder Sondervereinbarungen stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.

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